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HEALTH NEWS
Daddeln führt zu schlechten Noten…
Chatten, gucken, spielen: Nach einer neuen Studie der DAK-Gesundheit sitzt fast jeder 5. Schüler täglich mindestens sechs Stunden vor dem Bildschirm....

Du willst noch mal einen Blick in die aha!Magazine werfen? Kein Problem, hier geht es zum PDF-Download.weiter
Fett: Job und Urlaub in einem!

- Kinder-Betreuung im Feriencamp (Bild: iStock Photo)
Wer Glück hat, findet vielleicht auch als „U 18“ einen wirklich coolen Job, der auch noch mit Reisen verbunden ist. Es werden z.B. immer Leute gesucht, die in Jugendcamps oder auf Ferienfahrten mitarbeiten – als Betreuer oder Küchenhilfe. Da verdienst du Geld und kommst gleichzeitig auch noch weg! Interesse? Dann frag möglichst früh beim örtlichen Jugendamt nach (die bieten vorher meist einen Kurs zum Jugendleiter an) oder versuch’s übers Internet:
www.akzente-reisen.de veranstaltet z.B. Jugend-, Sport- und Gruppenreisen und vergibt auch an 16-Jährige Arbeit. Oder schau beim Deutsch-Französischen Jugendwerk unter
www.dfjw.org unter „Teens“ in der Rubrik „In Frankreich arbeiten“ nach.
Grün im Kopf, nicht hinter den Ohren!
Wer nicht nur stumpf irgendeinen Job runterreißen will, sondern auch was Nützliches tun möchte, der kann mal bei
www.greenjobs.de reinklicken. Da werden ausschließlich Jobs im Umweltsektor ausgeschrieben – manche auch für Schüler und Praktikanten. Das ist sicher super interessant. Probier’s aus!
Checkliste: Bist du alt genug für einen Ferienjob?
- Du bist 13 oder 14 Jahre alt? Dann darfst du nach dem Jugendschutzgesetz höchstens zwei Stunden am Tag arbeiten – und das auch nur mit dem Okay deiner Eltern. Das Gleiche gilt für alle, die zwischen 15 und 17 Jahren alt und noch schulpflichtig sind. Einzige Ausnahme für diese Altersgruppe: Während der Schulferien dürfen sie für höchstens vier Wochen im Jahr auch mehr arbeiten, nämlich bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Das komplette Jugendschutzgesetz findest du unter
www.bmfsfj.de. - Wenn du von deinem Lohn Steuern abgezogen bekommst, dann besorg dir von der Gemeinde eine Lohnsteuerkarte und vom Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich. Damit kannst du dir in den meisten Fällen die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag zurückholen.
- Und für deine Krankenversicherung gilt: Solange du als Schüler nicht länger als zwei Monate im Jahr arbeitest, bleibst du über deine Eltern bei der DAK familienversichert – und zwar gratis!
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