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Betreutes Fahren: Führerschein mit 17
Sie werden schwitzen und heimlich fluchen, wenn du zum ersten Mal die Kontrolle über ihr Auto übernimmst. Und schon wieder versuchst, im dritten Gang anzufahren. Denn von nun an sind deine Eltern nur noch Begleiter und du bist der Chef. Na ja, fast. Wer den Führerschein mit 17 macht, darf bis zu seinem 18. Geburtstag nur in Begleitung Autofahren. So hast du noch ein Jahr Zeit, sicherer zu werden – und deine Eltern können sich ein Jahr lang daran gewöhnen, dass du jetzt am Steuer sitzt.

Seit Januar 2011 ist das Fahren mit 17 in Deutschland offiziell erlaubt. Um den frühen Führerschein zu ergattern, musst du mindestens sechszehneinhalb Jahre alt sein und einen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen, der von deinen Eltern unterschrieben ist. Sobald er genehmigt ist, kannst du mit den Fahrstunden loslegen. Der Fahrunterricht läuft genauso wie bei älteren Fahrschülern ab. Am Ende stehen eine theoretische und eine praktische Prüfung, die es zu bestehen gilt. Die theoretische Prüfung könnt ihr drei Monate vor eurem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres, so ist es im Gesetzestext offiziell formuliert.
Wenn du die Prüfung bestanden hast, bekommst du einen speziellen Führerschein und hast damit die Erlaubnis, schon mit 17 in Deutschland Auto zu fahren. Allerdings mit einer Einschränkung: Es muss immer eine Begleitperson mit im Auto sitzen. Im Urlaub nützt der Führerschein allerdings nichts, die Genehmigung gilt nur für Deutschland
Immer mit dabei: deine Begleiter
Auf deinem Führerschein kannst du mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, die dich dann auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Deine Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt ein und seit fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen. Und - megawichtig: Sie dürfen maximal drei Punkte in Flensburg haben. Chronische Raser oder Trunkenbolde taugen eben nicht als Vorbild.
Führerschein auf Probe

Der Führerschein gilt wie bei allen anderen Fahranfängern erstmal für zwei Jahre auf Probe. Wer sich in dieser Zeit fahrlässig im Straßenverkehr verhält und andere behindert oder gefährdet, muss mit hohen Strafen, Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminaren oder sogar mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Ganz konkret heißt das: Unfallflucht, Fahren unter Drogeneinfluss, Alkohol am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, falsches Überholen oder Missachten der Vorfahrtsregeln sind Vergehen, die Bußgeld, Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf bis zu vier Jahre nach sich ziehen.
Auch weniger schwerwiegende Verstöße, zum Beispiel Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder verbotenes Parken auf Autobahnen, führen zu Aufbauseminaren und Verlängerung der Probezeit. Wer in der Probezeit zum dritten Mal auffällig wird oder wer ein verordnetes Aufbauseminar schwänzt, der muss seinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben und zu Fuß gehen.
Nicht verpassen: Den richtigen Kartenführerschein beantragen
Den echten Führerschein, auch Kartenführerschein genannt, hast du mit dem Führerschein ab 17 noch nicht in der Hand. Einen Monat vor deinem 18. Geburtstag kannst du ihn dann bei deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung beantragen. Achtung: Die Prüfungsbescheinigung eures Führerscheins mit 17 gilt nach dem 18.ten Geburtstag nur noch maximal drei Monate. Wer es verpennt, sich den echten Führerschein, also den Kartenführerschein, rechtzeitig zu holen, kann sich gleich wieder in der Fahrschule anmelden.
Von Sündern und Punkten

- alle Bilder: Fotolia
Wer als Verkehrssünder fleißig Punkte sammelt, wird Stammkunde in Flensburg. Dort pflegt das
Kraftfahrt-Bundesamt das Verkehrszentralregister mit allen Einträgen über Verkehrsverfehlungen.
Ein hoher Punktestand hat seine Konsequenzen:
- 1 bis 3 Punkte: Keine Strafe
- 4 bis 8 Punkte: Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren 4 Punkte Abzug
- 8 bis 13 Punkte: Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
- 9 bis 13 Punkte: Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren 2 Punkte Abzug
- 14 bis 17 Punkte: Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
- 14 bis 17 Punkte: Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung 2 Punkte Abzug
- Ab 18 Punkte: Führerschein wird entzogen
Die Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten bleiben zwei Jahre in der Kartei. Wenn du im Laufe der zwei Jahre keine weiteren Punkte kassierst, werden sie gelöscht. Punkte aufgrund von Straftaten - ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss - werden 5 Jahre gespeichert. Bei Straftaten in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen bleiben die Punkte und damit die Registrierung 10 Jahre lang erhalten.
0 Promille in der Probezeit
Schon ein halbes Bier reicht aus, um dich in Schwierigkeiten zu bringen. Denn in der Probezeit sind 0,0 Promille angesagt. Verstöße werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin oder Amphetaminen fährt, muss ebenfalls mit saftigen Strafen rechnen: Neben 500 EUR Strafe gibt es 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Denk daran: Wer harte Drogen konsumiert, auch ohne berauscht am Straßenverkehrs teilzunehmen, verliert seinen Führerschein.
Betrunken Radfahren? Lieber nicht! Punkte gibt es übrigens auch für Rowdytum auf dem Fahrrad. Wer eine rote Ampel überfährt oder mit Promille erwischt wird, gefährdet seinen Führerschein. Der Grund: schon ab 0,2 Promille lässt auch bei einem Fahrradfahrer die körperliche Leistungsfähigkeit nach und das Unfallrisiko steigt. Ab 0,8 Promille kommen erste Gleichgewichtsstörungen hinzu und euer Blickfeld ist deutlich eingeengt. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille bist du auch als Radfahrer deinen Führerschein los.
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